1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Bauleistungen zwischen BT&SP Sanierung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil. Die VOB/B wird dem Auftraggeber auf Wunsch vor Vertragsschluss ausgehändigt.
2. Vertragsgrundlagen
Dem Vertragsverhältnis liegen – in folgender Rangfolge – zugrunde:
- das Angebot des Auftragnehmers,
- die schriftliche Auftragsbestätigung,
- die Leistungsbeschreibung oder Bauzeichnung,
- die VOB/B,
- diese AGB.
3. Leistungsausführung
Die Ausführung erfolgt gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gültigen DIN-Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen. Änderungen im Bauablauf, die sich auf Fristen oder Preise auswirken, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen und bedürfen einer schriftlichen Nachtragsvereinbarung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Ausführung erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen sowie ungehinderten Zugang zur Baustelle zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
5. Vergütung und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Einheitspreise oder Pauschalvergütung. Abschlagszahlungen werden gemäß § 16 VOB/B entsprechend dem Leistungsfortschritt fällig. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang prüffähig zu erklären.
6. Ausführungsfristen
Fristen für Beginn, Ausführung oder Fertigstellung sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Wetter, Materialengpässe) verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
7. Abnahme
Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Verlangt der Auftragnehmer die Abnahme, hat sie binnen 12 Werktagen zu erfolgen. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
8. Gewährleistung / Mängelhaftung
Die Gewährleistung richtet sich nach § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt – soweit nicht anders vereinbart – 4 Jahre bei Bauleistungen und 2 Jahre bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten, die kein Bauwerk betreffen.
9. Haftung
Für Schäden haftet BT&SP Sanierung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
10. Sicherheiten
Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verlangen. Die Sicherheit kann durch Einbehalt oder eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft geleistet werden.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, BDSG).
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist die Baustelle. Gerichtsstand ist – sofern zulässig – der Sitz von BT&SP Sanierung.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.